Hinter der Begrifflichkeit des betrieblichen Gesundheitsmanagements stehen verschiedene Maßnahmen und Aktivitäten des Arbeitgebers, um sich um die gesundheitsförderliche Gestaltung des Arbeitsplatzes, der Arbeit an sich, aber auch um verschiedene Aspekte der Arbeitssicherheit und der Wiedereingliederung bereits erkrankter Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu kümmern.
Im Rahmen des AP 7.4 (Betriebliche Gesundheitsförderung) ist die TWSD wohnen plus…gGmbH für die Entwicklung und Implementierung eines Konzeptes zum betrieblichen Gesundheitsmanagement zuständig. Zum vergangenen Meilensteintreffen im Dezember 2017 konnte dieses Konzept nun vorgestellt werden. Die Erstellung begründet sich nicht zuletzt auf der ausführlichen Literaturrecherche zu Beginn des Projektes sowie auf der wissenschaftlichen Voruntersuchung, bei welcher Führungskräfte aus dem Bereich der ambulanten Pflege befragt wurden.
Zu Beginn der Erstellung eines BGM-Konzept ist es notwendig, Leitlinien zu definieren, welche den Umgang mit BGM im Unternehmen handlungsleitend beschreiben. Die TWSD wohnen plus…gGmbH hat für sich folgende Leitlinien erarbeitet:
- Betriebliches Gesundheitsmanagement beinhaltet sowohl die Förderung des individuellen Gesundheitsverhaltens der Beschäftigten als auch die gesundheitsgerechte Arbeits- und Organisationsgestaltung (Ganzheitlichkeit).
- Betriebliches Gesundheitsmanagement wird systematisch durchgeführt: Bestandsaufnahme, Maßnahmenplanung, Maßnahmenumsetzung, Erfolgsbewertung bilden einen Regelkreis.
- Möglichst viele Beschäftigte werden an den Entscheidungen, den Maßnahmen und den Lösungen beteiligt (Partizipation).
- Betriebliches Gesundheitsmanagement ist ein auf Dauer angelegter Prozess (Nachhaltigkeit).
- Betriebliches Gesundheitsmanagement muss bei allen wichtigen Entscheidungen in allen Bereichen des Unternehmens berücksichtigt werden (Integration).
- Betriebliches Gesundheitsmanagement wird als Führungsaufgabe verstanden und berücksichtigt.
- Gesundheitlich notwendige Maßnahmen dürfen nicht unter Hinweis auf wirtschaftliche Erwägungen unterbleiben.
- Die unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten von Frauen und Männern, Vollzeit- und Teilzeitkräften, alleinstehenden oder jenen mit Familienpflichten werden berücksichtigt.